Ende 2020 fallen erstmals Anlagen aus der 20-jährigen Förderung nach dem EEG heraus, so dass mit ersten Rückbauten zu rechnen ist. Die Betreiber sollten zwar Bürgschaften/Sicherheitsleistungen für den Rückbau hinterlegen, fraglich scheint jedoch zu sein, ob diese Bürgschaften oder sonstige Sicherheitsleistungen noch ausreichend sind, heißt es in Mitteilungen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und dem Umweltbundesamt.
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